FAQ

Welche Unterlagen benötige ich, damit der Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt abgegeben werden kann?

- ein aktuelles biometrisches Passbild

- ein aktueller Sehtest

- Kopie vom Personalausweis

- Nachweis über einen Erste Hilfe Kurs

Führerscheinantrag? Was muss ich da machen?

Gar nichts! Den ganzen Papierkram übernimmt dein Fahrlehrer für dich. Der kennt sich aus und erledigt das schnell und einfach mit dem StrVerkAmt und dem TÜV.

Wann darf ich meine erste Fahrstunde nehmen?

Du solltest 5-6 mal vorher am Theorieunterricht teilnehmen. So erlangst du ein gewisses Grundwissen und bekommst Vertrauen zu deinem Fahrlehrer.

Wann darf ich frühestens zur Prüfung vorgestellt werden?

Wenn der Führerscheinantrag beim StrVerkAmt und beim TÜV bearbeitet ist, darfst du drei Monate vor deinem 18. (17.) Geburtstag die Theorieprüfung und einen Monat vorher die Fahrprüfung machen.

Wie teuer sind a) die TÜV-Gebühren und b) wie teuer wird es, wenn ich eine Prüfung wiederholen muss?

a) Gebühren für Theorieprüfung: 22,49 Euro

Gebühren für Fahrprüfungen:

Klasse B: 91,75 Euro

Klasse BE: 91,75 Euro

Klasse A1: 91,75 Euro

Klasse A2/A: 121,38 Euro

Klasse A1/A2 (Stufenreglung): 80,92 Euro

Klasse AM: 91,75 Euro

b) das Gleiche

Was passiert, wenn während einer Fahrstunde ein Unfall passiert? Muss ich den Schaden bezahlen?

Natürlich nicht! Der Fahrlehrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer (Bis dato hatten wir noch keinen verschuldeten Unfall!

Gibt es Nebenkosten oder versteckte Kosten die auf mich zukommen?

Eindeutig Jaaaa! Damit hat aber die Fahrschule nicht direkt etwas zu tun. Siehe Frage 1+6. Natürlich bezahlt die Fahrschule nicht deinen Sehtest, Passbild usw.

Mama oder Papa auch?

Ja, sicher :)

Ich muss kurzfristig eine Fahrstunde absagen. Muss ich die bezahlen?

Normalerweise nicht. Sollte es aber überdurchschnittlich oft zu Ausfällen kommen, muss die Fahrstunde berechnet werden.

Zeit ist Geld!

Ich mache den Führerschein mit 17. (Begleitetes Fahren) Kostet das mehr? Gibt es Unterschiede in der Ausbildung?

Nein und nein. Weder in der Ausbildung, noch in der Prüfung.

Ausnahme: Die Antragsgebühr beim StrVerkAmt ist etwas teurer. Je nach Anzahl der eingetragenen Begleitpersonen.

Ein Freund hat erzählt, dass seine Prüfung nur 20 Minuten gedauert hat.

Kann nicht sein... Dann hat der Prüfer vorzeitig abgebrochen, weil die Prüfung nicht bestanden worden ist. Sonst ist es unwahscheinlich, dass die Prüfungsfahrt sooo kurz war. Vermutlich hat der Freund in der Aufregung der Prüfungssituation das Zeitgefühl verloren. Das passiert oft.

Die Prüfungsfahrt beim Autoführerschein / Anhängerführerschein dauert 45 Minuten (+/- ein paar Minuten). Solange wie eine Fahrstunde. Und auch sonst hat die Prüfungsfahrt sehr viel Ähnlichkeit mit einer normalen Übungsfahrt. Nur die Richtungsangabe gibt nicht mehr der Fahrlehrer sondern der Fahrprüfer.

Der Führerschein ist teuer. Muss ich den Betrag am Ende bezahlen, oder wie geht das?

Das macht fast niemand... Die Fahrschule möchte eine Anzahlung (200 Euro), weil sie diverse Auslagen/Kosten hat. Darüber bekommst du natürlich eine Quittung. Mindestens zur theoretischen Prüfung bekommst du eine ordentliche Rechnung. Bis dahin hattest du auch schon einige Fahrstunden. Du kannst mich jederzeit fragen, wie hoch dein offener Betrag ist. Ich melde mich spätestens bei dir, wenn der Betrag auf ca. 200 bis 300 Euro angewachsen ist. Du kannst zum Unterricht oder zur Fahrstunde jederzeit einen Teilbetrag bezahlen. So hast du einen Überblick und die Kosten sind am Ende überschaubar. Kurz vor Ende der Ausbildung bekommst du eine Abschlussrechnung. Die muss vor der Fahrprüfung beglichen sein.

Solltest du finanzielle Probleme haben, es gibt ja mal maue Zeiten, kann ich dich zwecks eines Kredites an ein faires Unternehmen weiterleiten, dass sich auf Fahrschüler spezialisiert hat. Sprich mich rechtzeitig an. Gerne unter vier Augen.